Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ABSCHLUSS DES VERTRAGES
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn eine schriftliche Reservierungsbestätigung seitens des Auerbachs Kellers vorliegt und diese vom Vertragspartner unterzeichnet ist. Auftragsnehmer ist die Auerbachs Keller Leipzig GmbH. Die Reservierung von Räumen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung dieser bedarf der schriftlichen Genehmigung von Auerbachs Keller.
2. LEISTUNGEN; PREISE
Alle angegebenen Preise für Leistungen in Auerbachs Keller sind Inklusivpreise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld. Die Bereitstellungskosten für die Räume bzw. Flächen gelten wie im jeweils abgeschlossenen Vertrag ausgewiesen. Wir benötigen spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung eine schriftliche Mitteilung über die genaue Teilnehmerzahl. Danach berechnen wir mit einem Kulanzabzug 80% des gebuchten Auftrags. In diesem Fall richtet sich die Vergütung für das Essen auch dann nach der Garantiezahl, wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Wenn die angegebene Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend. Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 4 Monate, so behält sich der Auerbachs Keller das Recht vor Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
3. STORNIERUNGSFRISTEN / RÜCKTRITT
Eine kostenfreie Stornierung der gesamten Leistungen ist bis 12 Wochen vor Veranstaltungstermin möglich. 50 % der gebuchten Leistungen/der gebuchten Personenzahl können bis 6 Wochen vor Veranstaltung kostenfrei storniert werden. 25 % der gebuchten Leistungen/der gebuchten Personenzahl können bis 2 Wochen vor Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Spätere und darüber hinausgehende Stornierungen werden unter Berücksichtigung eines Kulanzabzuges mit 80% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt 8%Verzugszinsen über dem jeweiligen EZB-Satz zu berechnen. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke, etc. Für die Reservierung von Räumlichkeiten kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50%- 80 % des zu erwartenden Umsatzes verlangt werden.
5. HAFTUNG
Die Vertragspartner des Auerbachs Keller bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Auerbachs Keller in vollem Umfang für durch Sie selbst, ihre Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte verursachten Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Der Auerbachs Keller kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt Auerbachs Keller zur fristlosen Löschung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Soweit Auerbachs Keller für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt Auerbachs Keller von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Auftraggeber auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit Auerbachs Keller abzustimmen. Auf Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des Möglichen gegen besondere Vergütung gestellt. Auerbachs Keller haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. Auerbachs Keller haftet für abhanden gekommene oder beschädigte Ausstellungsstücke des Bestellers nur dann, wenn seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar von Auerbachs Keller im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller und Veranstalter unabhängig vom Verschulden.
6. BESONDERE HINWEISE
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. ein Korkgeld von mindestens 15,00 € inkl. Mwst. erhoben. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Übrigen –ebenso wie sonstige Gegenstände- nur mit Zustimmung von Auerbachs Keller angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Evtl. Schäden werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus dem Restaurant zu entfernen. Es erfolgt eine Lagerung nur, wenn Auerbachs Keller dem zustimmt und jeweils gegen gesonderte Vergütung; die Auswahl des Lagerorts bestimmt Auerbachs Keller. Bei Lagerung im Konferenz- oder Ausstellungsraum bemisst sich die Lagergebühr mindestens nach der vereinbarten Raummiete. Sollten Störungen oder Defekte an den von Auerbachs Keller zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Restaurant, soweit möglich, sofort für Abhilfe sorgen. Dem Besteller obliegt der Nachweis, dass ihm durch derartige Störungen oder Defekte ein Schaden entstanden ist. Für etwaige Schäden des Bestellers haftet Auerbachs Keller nur dann, wenn diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen. Die Verwendung des Namens oder/ und der Marke „ Auerbachs Keller“ für jegliche Zwecke bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Sämtliche Ton- und Bildrechte für Aufnahmen im Auerbachs Keller gehen ohne besondere Vereinbarung ausdrücklich auf die Auerbachs Keller Rothenberger Betriebs GmbH über. Insbesondere Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Auerbachs Keller. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Restaurants und werden dadurch wesentliche Interessen von Auerbachs Keller beeinträchtigt, so hat das Restaurant das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall gilt Ziffer 4 (Zahlung der Miete und einer Vergütung). Darüber hinaus hat der Auftragnehmer das Recht Lizenz- und Nutzungsgebühren zu erheben. Hat Auerbachs Keller begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann er die Veranstaltung absagen. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig geworden sind, können dem Auftraggeber der Veranstaltung belastet werden. Auerbachs Keller braucht gegenüber dem Auftraggeber die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen. Es genügt der begründete Anlass zur Sicherungsmaßnahme.
7. ALLGEMEINES
Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages (einschließlich dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen) unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der wegfallenden Bestimmungen statt dieser getroffen hätten. Alle unsere Gehälter liegen grundsätzlich über dem jeweils gültigen Mindestlohn. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Leipzig. Das Unternehmen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de) teil.