Rechtliches

Hinweisgeberschutzgesetz

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Hinweisgebersystem
Auerbachs Keller Leipzig GmbH
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Interessenten und Partner,
nachfolgend informieren wir Sie, wie das Hinweisgeberschutzgesetz im Unternehmen Auerbachs Keller Leipzig
GmbH, Mädler Passage, Grimmaische Strasse 2-4, D-04109 Leipzig umgesetzt wird und erklären Ihnen das System in
5 Schritten:
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-
Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23.
Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).
Welches Ziel wird mit der Einführung verfolgt?
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über
Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber
hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung
von Missständen einzurichten.
Welche Verstöße können von Hinweisgebern gemeldet werden?
Nicht jede Meldung einer Verletzung von Rechtsvorschriften ist vom HinSchG umfasst. Der unter § 2 HinSchG
geregelte Schutzbereich ist aber sehr weit gefasst. Hinweisgebende Personen genießen den Schutz des HinSchG,
wenn sie Verstöße gegen folgende Vorschriften melden:
• Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht.
• Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem
Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer
Vertretungsorgane dient. Darunter fallen beispielswese Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften, die Verstöße
gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten
sanktionieren.
• Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder umfasst, die zur
Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar
geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, etwa: Regelungen zur Bekämpfung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur
Verkehrssicherheit, Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umwelt- und
Strahlenschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei
Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Verbraucherschutzes, Regelungen des
Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Regelungen des Vergaberechts, Regelungen
zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.
• Zuletzt wurde der sachliche Anwendungsbereich auf Äußerungen von Beamtinnen und Beamten
ausgeweitet, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.
Wer erhält und bearbeitet Hinweise?
Es gibt eine interne Meldestelle sowie einen HinSchG-Ausschuss.
Wo können Hinweise gemeldet werden?
• Per E-Mail: auerbachskeller@meldestelle-hinweis.de
• Per Post mit dem Hinweis Vertraulich an Auerbachs Keller: Daniela Mietzke

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